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URTEILE ZUM THEMA STEUERRECHT

10-Tage-Regel gilt auch für USt-Vorauszahlungen (BFH v. 01.08.2007 - XI R 48/05)

Werbungskosten für häusliches Arbeitszimmer (BFH, Urt. v. 09.11.2005 - VI R 19/04)

Die Werbungskostenbeschränkung auf  EUR 1.250,- kann nicht dadurch ausgweitet werden, dass im gleichen Veranlagungszeitraum das Arbeitszimmer gewechselt oder ein weiterer Raum für eine künftige Nutzung als häusliches Arbeitszimmer hergerichtet wird.

Seit dem Veranlagungszeitreum 1996 sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht mehr als Wrebungskosten abziehbar (§ 9 V i.V.m. § 4 V 1 Nr.6 S.1 EStG). Ein auf höchstens EUR 1.250,- beschränkter Abzug ist nach S.2 i.V.m. S.3 Halbsatz 1 der letztgenannten Vorschrift unter anderem dann möglich, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Beschränkung der Höhe nach gilt dann nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.