SONSTIGE URTEILE
Arbeitsrecht
- Befristung:
* 2-fache Befristung im Anschluss an eine Berufsausbildung ist nicht mehr vom TzBefrG gedeckt und damit unwirksam (BAG, AZ 7 AZR 795/06)
- Kündigung:
* Kündigung ist nur wirksam, wenn sie im Original an den arbeitnehmer ausgehändigt wird, da ansonsten die schriftform nicht gewahrt ist (LAG Düsseldorf, AZ 12 Sa 132/07)