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STEUERBERATUNGSKOSTEN

Grundsätzlich berechnen wir die bei uns entstehenden Gebühren und Kosten nach der Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV).

Wann gilt die Steuerberatergebührenverordnung?

Die StbGebV gilt bei der Steuerberatung im engeren Sinne, also für die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfe bei der erfüllung steuerlicher Pflichten.

Weitere Leistungen können z.B. die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker und auch die betriebwirtschaftliche Beratung sein. Dafür gibt es teilweise spezielle gesetzliche Regelungen, zum Teil müssen diese Leistungen individuell vereinbart werden.