Tipps und Tricks zur Einkommensteuer
Rentner aufgepasst !!!
- ESt-Erklärungen ab 2005 sobald als möglich bei den zuständigen Finanzämtern einreichen, denn:
über Rentenbezugsmitteilungsverfahren werden die Finanzämter bald Kenntnis über einen Großteil der Einnahmen der Rentner rückwirkend ab 2005 haben. Wurden bisher ESt-Erklärungen nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt sogenannte Verspätungszuschläge verlangen. Zu dem droht die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens.