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Tipps und Tricks zur Einkommensteuer

Rentner aufgepasst !!!

- ESt-Erklärungen ab 2005 sobald als möglich bei den zuständigen Finanzämtern einreichen, denn:

über Rentenbezugsmitteilungsverfahren werden die Finanzämter bald Kenntnis über einen Großteil der Einnahmen der Rentner rückwirkend ab 2005 haben. Wurden bisher ESt-Erklärungen nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt sogenannte Verspätungszuschläge verlangen. Zu dem droht die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens.